Allgemeines zur Energieeinsparverordnung 2009 (EnEV)

Am 1.Oktober 2009 trat die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV – www.enev-online.org) in Kraft und ist somit gesetzlich bindend. Sie erhöht das Anforderungsniveau an die energetische Qualität von Neu- und Altbauten. Im Vergleich zur EnEV 2007 muss jetzt bei Neubauten der Jahresprimärenergiebedarf (der komplett benötigte Energieverbrauch im Jahr für Heiz- und Warmwasserenergie sowie der Stromverbrauch) um 30 Prozent niedriger sein. Außerdem hat die Wärmedämmung des Gebäudes jetzt eine im Durchschnitt um 15 Prozent höhere Effektivität als bisher aufzuweisen. Die neue Verordnung, die einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des Energieverbrauches im Gebäudebereich leistet, betrifft sowohl die Gebäudehülle als auch die Haustechnik.

Neue U-Wert-Angaben für Wohngebäude nach EnEV 2009 im Vergleich zu 2007:

  • U-Wert W/(m²K): der Wärmedurchgangskoeffizient (der frühere k-Wert) gibt z.B. an, welche Wärmemenge in kWh durch eine Bauteilfläche von 100 m² in einer Stunde transportiert wird, wenn zwischen innen und außen ein Temperaturunterschied von 10 Grad besteht. Je kleiner der Wert, desto besser.
  • Des Weiteren hängt der U-Wert eines Bauteils im Wesentlichen von der Wärmeleitfähigkeit λ (Lambda) der verwendeten Baustoffe und ihrer jeweiligen Schichtdicke d ab. Je kleiner der Lambda-Wert, desto besser die Dämmwirkung.
  • Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sind mit Wärmeleitfähigkeitswerten von ca. 0,040 W/(mK) genauso gut geeignet, den winterlichen Wärmeschutz zu verwirklichen, wie z.B. Mineralwoll-Produkte.

Bauteil

U-Wert 2007 in W/(m²K)

U-Wert 2009 in W/(m²K)

Außenwände

0,35

0,24

Fenster, Türen

1,70

1,30

Decken, Steildächer, Dachschrägen

Flachdächer

0,30

0,24

0,20

Wände und Decken gegen unbeheizte Räume/Erdreich

0,40

0,30

Wissenswertes zur Sanierung

Bei einer anstehenden Sanierung sollte auf die richtige Reihenfolge der Einzelmaßnahmen geachtet werden. Erst müssen Gebäudehülle und Fenster optimiert werden um im nächsten Schritt die Heizung auszutauschen. Diese benötigt nun weniger Energie und kann deshalb kleiner dimensioniert werden.

Je dicker die Dämmung, desto besser ihre Wirkung. Je nach Haustyp und Zustand können hier bis zu 40 Prozent der Heizenergie entweichen. Herkömmlich wird die Wand von außen gedämmt. Das tragende Mauerwerk wird im Winter mit aufgeheizt, dient als Wärmespeicher und ist vor Frost und Rissbildung geschützt. Gleichzeitig verlagert sich der Taupunkt (Als Taupunkt oder Taupunkttemperatur bezeichnet man die Temperatur, bei der sich auf einem Gegenstand - bei vorhandener Feuchte - ein Gleichgewichtszustand von kondensierendem und verdunstendem Wasser einstellt, in anderen Worten die Kondensatbildung gerade einsetzt.) in die Dämmung, so bleibt das Mauerwerk von Feuchtigkeit verschont. Zusätzlich werden die meisten Wärmebrücken (eine Wärmebrücke ist ein Bereich in Bauteilen eines Gebäudes, durch den die Wärme schneller nach außen transportiert wird, als durch die anderen Bauteile.) überdeckt.

Steht die Fassade unter Denkmalschutz oder sollen Gestaltungselemente der Außenwände erhalten werden, muss man in den Zimmern arbeiten. Eine Innendämmung gilt als bauphysikalisch schwierig (siehe Außenwand-Thema Innendämmung), ist dafür aber oft günstiger als eine Außenwanddämmung.

Des Weiteren sollte der Erdgeschossboden zu einem unbeheizten Keller gedämmt werden, da hier bis zu 10 Prozent der Heizwärme entkommen können. Bei unbeheizten Kellern reicht meist das Dämmen der Decke. Beheizte Keller sollten unbedingt an Boden und Außenwänden eine Dämmung erhalten.

Etwa 15 bis 20 Prozent der Wärme gehen bei Altbauten durch eine schlecht oder gar nicht isolierte obere Geschossdecke oder das Dach verloren. Beim Ausbau dieses Bereiches muss das Dach energetisch aufgerüstet werden. Da der Platz zwischen den häufig nur ca. 14 cm dicken Sparren für die Vorschriften der EnEV 2009 nicht ausreicht, ist eine zusätzliche Unter- oder Aufsparrendämmung nötig.

Fördergelder für Sanierer

Marktanreizprogramm für Umweltenergie

Das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien wurde an das seit Januar geltende Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) angepasst. Gefördert werden Solarkollektoren, Pellet- und Holzkessel sowie effiziente Wärmepumpen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, www.bafa.de).

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw.de) vergibt Kredite mit einem Zinssatz unter dem sonstigen Marktniveau. Je mehr Energie mit einer Maßnahme eingespart wird, desto niedriger ist der Zinssatz. Die Darlehen haben Laufzeiten von 10, 20 oder sogar 30 Jahren und bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre. Bauherren, die kein Darlehen benötigen, können auch die Zuschussvariante zu den Investitionskosten wählen. Im Programm "Energieeffizient Sanieren" werden der Ersterwerb eines sanierten Gebäudes unterstützt, alle Sanierungsmaßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhaus-Standards beitragen, sowie ganz neu als Sonderförderung alle verbessernden Einzelmaßnahmen wie Fenster- oder Heizkesseltausch.

 

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