Das fordert die Energieeinsparverordnung
Altbauten haben ein hohes Energieeinsparpotenzial. Aus diesem Grund enthält die Energieeinsparverordnung einerseits Nachrüstverpflichtungen und andererseits Mindestanforderungen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden.
Nachrüstverpflichtungen bei bestehenden Gebäuden
Unabhängig davon, ob Maßnahmen an einem bestehenden Gebäude durchgeführt werden, müssen die baulichen und anlagentechnischen Nachrüstungsverpflichtungen der EnEV eingehalten werden.
Dämmung nicht begehbarer oberster Geschossdecken | Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte, nicht begehbare aber zugängliche oberste Geschossdecken beheizter Räume so gedämmt sind, dass der U-Wert der Geschossdecke von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird |
Dämmung begehbarer, oberster Geschossdecken | Eigentümer von Gebäuden müssen dafür sorgen, dass bisher ungedämmte und begehbare oberste Geschossdecken beheizter Räume bis zum 31.12 2011 so gedämmt sind, dass der U-Wert der Geschossdecke von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird |
Die oben genannte bauliche Nachrüstungsverpflichtung gilt nicht für selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser.
Anforderungen bei Änderungen an bestehenden Gebäuden
| Bauteile | Maßnahmen | U-Wert 2009 in W/(m²K) |
|---|---|---|
| Außenwände | Bauteil ersetzt, erstmalig eingebaut | 0,24 |
| Dämmschichten eingebaut etc., z.B. Innendämmung | 0,35 | |
| Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster | Außenliegende Fenster | 1,30 |
| Dachflächenfenster ersetzt | 1,40 | |
| Verglasung ersetzt | 1,10 | |
| Decken, Dächer, Dachschrägen und Flachdächer | Bauteil (Steildach) | 0,24 |
| Bauteil (Flachdach) | 0,20 | |
| Wände und Decken gegen unbeheizte Räume/Erdreich | außenseitige Bekleidungen | 0,30 |
| Bauteil ersetzt, erstmalig eingebaut | 0,50 |



