Bis zum Jahresende 2011 müssen bei allen Mehrfamilienhäusern bisher ungedämmte oberste Geschossdecken gedämmt werden. So sieht es die Energieeinsparverordnung (EnEv) vor.
Dabei spielt es keine Rolle, ob die Hausbewohner einen Dachboden nutzen oder nicht. Lediglich Besitzer von selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäusern sind von dieser Vorschrift ausgenommen - sofern sie das Eigentum vor dem 1. Februar 2002 angeschafft haben. Nach einem Ende Juni 2011 veröffentlichten Beschluss der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz besteht allerdings bei massiven Deckenkonstruktionen, die seit 1969 errichtet wurden und bei Holzbalkendecken aller Baualtersklassen keine Nachrüstverpflichtung.
Sollte kein Ausbau des Dachgeschosses geplant sein, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke - im Vergleich zur Dachdämmung - die günstigere Maßnahme. Handwerklich begabte Hausbesitzer können die Arbeiten sogar in Eigenleistung durchführen. Die Grenzwerte für den Mindestwärmeschutz (Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecke von max. 0,24 W/(m²K)) lassen sich mit nachwachsenden natürlichen Dämmstoffen leicht erreichen.



