Gebäudesanierung
Wenn sie erwägen, energetische Maßnahmen an Ihrem Gebäude durchzuführen, sollten Sie vor dem konkreten Planungsbeginn neben den Denkmalschutzbehörden (bei einem Denkmal) auch qualifizierte ArchitektInnen, BauphysikerInnen und EnergieberaterInnen zu Rate ziehen. Geht es um die Beurteilung der handwerklichen Erhaltungsfähigkeit einzelner Bauteile, so sind Handwerker und RestauratorInnen einzubeziehen. Denn vor einer umfassenden energetischen Sanierung eines Gebäudes steht die Beurteilung des Bestandes wie Dach, Wände, Fenster, konstruktive Einbindungen von Geschossdecken und der Heizungsanlage.
Der weitaus größte Teil der Heizenergie wird von alten und energetisch schlechten Gebäuden verbraucht. Der energetischen Gebäudesanierung kommt daher eine Schlüsselfunktion bei der Senkung des Energieverbrauchs zu. Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung sollen Altbauten bis zum Jahr 2050 annähernd klimaneutral sein. Praktisch heißt das, dass auch unter dem Aspekt des Nutzerkomforts eine Reduzierung auf einen jährlichen Restwärmebedarf von ca. 30 kWh/m²a, entsprechend etwa 3 Liter Heizöl pro m² beheizter Fläche (3-Liter-Haus), erforderlich ist.
Da die Sanierung des Gebäudebestandes mit enormen Kosten verbunden ist, ist eine wirtschaftlich optimierte Vorgehensweise unumgänglich. Wirtschaftlich planen kann man nur, wenn man das Ziel kennt und seine Maßnahmen darauf abstellen kann. In der Praxis heißt das, entweder eine Komplettsanierung in einem Zug durchzuführen, oder die Reihenfolge der Maßnahmen so festzulegen, dass Synergien genutzt werden (z. B. Gerüst für Dachsanierung und Fassadenarbeiten) oder dass Maßnahmen sinnvoll kombiniert werden (Fenstertausch und Fassadendämmung).
Bewährte Vorgehensweise bei der Planung einer energetischen Sanierung:
- Bewertung der Gebäudesubstanz (Stabilität, Nutzbarkeit, Feuchtigkeit)
- Ermittlung der Sanierungseinschränkungen (z. B. Denkmalschutz)
- Festlegung des Standards, den das Gebäude im Jahr 2050 haben soll
- Festlegung eines Sanierungsplans (sofortige Komplettsanierung oder schrittweise Sanierung) unter Festlegung der Reihenfolge
- Einholung von Angeboten für die Gewerke, Prüfung von Alternativen (Dämmsysteme, Fenster, Dachdämmung)
- Beauftragung von Firmen mit einschlägiger theoretischer und praktischer Erfahrung und Abstimmung der Gewerke untereinander
- Überwachung der Bauausführung durch einen kompetenten Bauleiter oder gegebenenfalls mit Hilfe eines Bausachverständigen
Neben der sorgfältigen energetischen Bestandsanalyse ist eine gezielte Bewertung des Bestandsgebäudes erforderlich. Erst danach kann ein nachhaltiges, auf das Gebäude abgestimmtes Energiekonzept entwickelt werden. Nur so lassen sich unnötiger Aufwand, Zeitverzögerungen und vor allem Kosten vermeiden.
Folgende Punkte sind wichtig:
- frühzeitige Erstellung eines Gebäude-Energiekonzeptes durch qualifizierte Fachleute, welche die baupyhsikalischen Zusammenhänge des ganzen Gebäudes erkennen und bewerten können
- Verwendung nachwachsender Rohstoffe (regionalen, natürlichen und umweltschonenden Ausgangsprodukte)
- Überprüfung, ob historische Fenster auch durch Umbau zu Kasten- oder Verbundfenstern energetisch verbessert werden können
- Modernisierung der Heizungsanlage unter Einbeziehung von energetischen Verbesserungen an den Fassaden
Das Denkmal und die Energieeinsparung
Die Energieeinsparung (EnEV) gilt grundsätzlich auch für denkmalgeschützte Gebäude. Allerdings kann von den Anforderungen abgewichen werden, soweit deren Erfüllung die Substanz oder das Erscheinungsbild beeinträchtigen oder andere Maßnahmen zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führen würden. (Entsprechende Regelungen gelten auch für das Erneuerbare Wärmegesetzt (EWärmeG))
Ein Energieausweis ist für denkmalgeschützte Gebäude bei Verkauf oder Vermietung nicht erforderlich. Dies gilt auch für Gebäude innerhalb einer denkmalgeschützten Gesamtanlage und für bauliche Anlagen in der Umgebung eines eingetragenen Kulturdenkmals.





