Übersicht über Fördermöglichkeiten im Bereich Nachwachsender Rohstoffe

Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Beschreibung: Förderung von Forschungs-, Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben, Öffentlichkeitsarbeit sowie kommerziell nutzbarer Prototypen im Bereich der stofflichen und energetischen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen

Fördervolumen: 2008: 33,4 Mio. EUR, Laufzeit: 2015

Zuständigkeit: BMELV / FNR

Markteinführungsprogramm "Nachwachsende Rohstoffe"

Beschreibung: Förderung folgender Maßnahmen an Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts:
Bioschmierstoffe:

  • Erstausrüstung und Umrüstung von Maschinen auf biogene Schmierstoffe
  • Die Förderung erfolgt über einen pauschalen Zuschuss, dessen Höhe sich aus einem maschinenspezifischen Kennwert multipliziert mit dem Pauschalwert ergibt.

Biokraftstoffe:

  • Errichtung und Umrüstung mobiler und stationärer Eigenverbrauchstankstellen für die Lagerung von Biodiesel und Pflanzenöl
  • in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
  • in umweltsensiblen Bereichen (Kommunal- und Bauwirtschaft, Verkehrssektor)

Die Förderung erfolgt über einen 40 bzw. 50-prozentigen Zuschuss der Investitionskosten.

Fördervolumen: 2008: 16,6 Mio. EUR, Laufzeit: unbegrenzt

Zuständigkeit: BMELV / FNR

Demonstrationsvorhaben Bioenergie

Beschreibung: Förderung von Demonstrationsvorhaben im Bereich der energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe

Fördervolumen: Laufzeit: bis 31.12.2010

Zuständigkeit: BMELV / FNR

Beschreibung:

Teil A:
Agrarinvestitionsprogramm (AFP)
Förderung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben wie Verbesserung der Umweltbedingungen u.a. durch Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung u. –umstellung auf alternative Energiequellen z.B. Umstellung der Heizanlage (Biomasseanlage)

Teil B:
Diversifizierung
Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen wie Bau von Biogasanlagen (Vor.: Gärrestelagerbehälter muss während der gesamten Lagerungsdauer gasdicht abgedeckt sein)

Förderung der dezentralen Versorgung mit erneuerbaren Energien
Förderung von Nahwärme- und Biogasleitungen

 

Fördervolumen: Laufzeit Rahmenplan: bis 2011

Zuständigkeit: BMELV, Länder (zuständige Agrarministerien, Landwirtschaftskammern und –ämter), EU

Beschreibung:

Basisförderung und Bonussystem: Zuschüsse, zinsvergünstigte Darlehen und Teilschulderlässe für Biomasseanlagen zur Wärme- und Stromgewinnung

Effizienzbonus: wird gewährt für Biomasseanlagen in Gebäuden mit hohem Dämmstandard

Effizienzbonus Stufe 1: Basisförderung mal Faktor 1,5
Effizienzbonus Stufe 2: Basisförderung mal Faktor 2

Innovationsbonus: "Ausführungsbestimmungen zu Nr. 7.3. und 9.2.1. der Richtlinien"

Bestimmungen zur Gewährung des Innovationsbonus für Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und zur Effizienzsteigerung bei Biomasseanlagen

Weitere Boni: Kombinationsbonus und effiziente Umwälzpumpe

Fördervolumen Programm 2008: 350 Mio. EUR

Laufzeit: unbefristet

Zuständigkeit: Gesamtprogramm: BMU, BMELV fachlich zuständig für Biomassebereich, Abwicklung über BAFA und KfW-Förderbank

Sonderkreditprogramm Umweltschutz und Nachhaltigkeit

Beschreibung: Zinsgünstige Kredite für Investitionen in erneuerbare Energien und nachwachsende Rohstoffe z. B. Biogasanlagen, dezentrale Ölmühlen und Biodieselanlagen sowie in agrarbezogenen Umweltschutz u. ökologischen Landbau; Antragsberechtigt: Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, der Fischerei sowie des Gartenbaus

Fördervolumen: unbefristet

Zuständigkeit: Landwirtschaftliche Rentenbank

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Förderung von Innovationen aus Zweckvermögen des Bundes

Beschreibung: Zinsgünstige Kredite für innovative Vorhaben, die Modellcharakter haben bzw. die geeignet sind, Erfahrungen hinsichtlich der Zweckmäßigkeit bestimmter umweltfreundlicher, tierschutzgerechter oder produktionstechnischer Verfahren bzw. bestimmter betriebswirtschaftlicher oder finanzierungstechnischer Verhältnisse zu sammeln

Fördervolumen: unbefristet

Zuständigkeit: Landwirtschaftliche Rentenbank

Gesetz über den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare Energien Gesetz - EEG)

Beschreibung: Regelt die Abnahme und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien, Mindestvergütungen in €-Cent/kWh Strom aus Biomasse. Die Mindestvergütungssätze werden jährlich für die ab Jahresbeginn neu in Betrieb genommenen Anlagen um 1,5 % gesenkt.

AnlagenGrundvergütung 2007

bis 150 kW

10,99

bis 500 kW

9,46

bis 5 MW

8,51

bis 20 MW

8,03

Altholz-Einsatz Kat. A III und A IV

3,72

AnlagenBonus

Biomasseeinsatz (Pflanzen oder Gülle) in Anlagen von 0-500 kW

6,0

Biomasseeinsatz in Anlagen von 500 kW-5 MW

4,0

Holzeinsatz in Anlagen von 500 kW bis 5 MW

2,5

Mit Kraft-Wärme-Kopplung

2,0

Mit Kraft-Wärme-Kopplung und innovativer Technik in Anlagen von 0 kW bis 5 MW

2,0

Fördervolumen: Keine Befristung, aber spätestens ab 31.12.2007 alle vier Jahre Erfahrungsbericht und ggf. Anpassung der Vergütungs- und Degressionssätze

Zuständigkeit: BMU

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Besteuerung biogener Kraftstoffe

Beschreibung: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Biokraftstoffe in den EU-Mitgliedsstaaten sind in der Biokraftstoffförderrichtlinie 2003/30/EG und der Energiesteuer-Richtlinie 2003/96/EG vorgegeben.
Die EU-Förderrichtlinie legt für das Jahr 2005 einen Mindestbiokraftstoff-Anteil von 2 Prozent fest, der im Jahr 2010 den Wert von 5,75 Prozent erreichen soll. Um das in Deutschland zu erreichen, wurde zunächst die Steuerbefreiung für Biokraftstoffe ab 1. Januar 2004 durch Änderung des Mineralölsteuergesetzes eingeführt. Im August 2006 wurde dieses Gesetz durch das Energiesteuergesetz (EnergieStG) abgelöst. Das sieht eine stufenweise Anhebung der Steuerbelastung für Pflanzenöl und Biodiesel vor, die sich wie folgt darstellt:

JahrBiodiesel
Cent/l
Pflanzenöl
Cent/l

Aug. 2006

9

0

2007

9

2*

2008

15

10

2009

21

18

2010

27

26

2011

33

33

ab 2012

45

45

* aus fiktiver Quote
Ethanol in Form von E85 bleibt bis 2015 steuerfrei.
Ebenso wird die Steuerbefreiung für in der Land- und Forstwirtschaft verwendete Reinbiokraftstoffe beibehalten.
Das zweite wesentliche Gesetz, das den Biokraftstoffmarkt bestimmt, ist das Biokraftstoffquotengesetz (BiokraftQuG). Es ist ein Artikelgesetz, d.h. ein Gesetz, durch das andere Fachgesetze wie das Energiesteuergesetz und Bundesimmissions-schutzgesetz geändert werden. Das Gesetz führt zum 1. Januar 2007 folgende Mindestquoten für die Beimischung von Biokraftstoffen zu Benzin und Diesel ein:

JahrDiesel-Quote (%)Benzin-Quote (%)Gesamt-
Quote (%)

2007

4,40

1,20

-

2008

Unterquote gilt auch für Folgejahre

2,00

-

2009

2,80

6,25

2010

3,60

6,75

2011

 

Unterquote gilt auch für Folgejahre

7,00

2012

 

7,25

2013

 

7,50

2014

 

 

7,75

2015

 

 

8,00

Wird die Quotenpflicht nicht eingehalten, drohen Sanktionen von 60 ct/l Biodiesel bzw. 90 ct/l Bioethanol. Reinbiokraftstoffe, die nicht zur Erfüllung der Quote eingesetzt werden, profitieren weiterhin von der Steuerbegünstigung. Voraussetzung ist die Erfüllung der jeweiligen Norm für Biodiesel und Pflanzenöl.

Fördervolumen: Keine Befristung, aber jährliche Berichterstattung der Bundesregierung an den Bundestag zur Überprüfung der Über- / Unterkompensation der Mehrkosten bei der Biokraftstofferzeugung

Zuständigkeit: EU, BMF

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Verpackungsverordnung

Beschreibung: Ausnahmeregelung in der novellierten Verpackungsverordnung für zertifizierte Bioverpackungen: Bioverpackungen sind von der Rücknahmeverpflichtung und der Beteiligung an einem entsprechenden Entsorgungssystem nach § 6 der Verordnung ausgenommen.

Fördervolumen: Befristet bis 2012

Zuständigkeit: BMU

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Stilllegungsflächen

Beschreibung: Nach Verordnung (EG) Nr. 1107/2007 vom 26.09.2007 beträgt der Stilllegungssatz für 2008: 0%. 

Fördervolumen:

Laufzeit: 31.12.2008

Zuständigkeit: EU, BMELV, Länder, Antrag bei den Agrarbehörden der Landkreise

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Energiepflanzenprämie

Beschreibung: 31,65 Euro/ha Prämie für den Anbau von Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen unter Beibehaltung der Zahlungsansprüche im Rahmen der Betriebsprämienregelung

Zuständigkeit: EU, Antrag bei den Agrarbehörden der Landkreise

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Produktionserstattung für Stärke und Zucker

Beschreibung: Förderung der Verwendung im industriellen Bereich (chemisch-technischer Sektor)

Fördervolumen: Wechselnd nach Weltmarktlage

Zuständigkeit: EU,BMF, nähere Informationen dazu siehe unter: www.zoll.de (Stichwort "Produktions- erstattungen").

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7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (7. FRP)

Beschreibung: Forschungsprojekte, die auf die Entwicklung kostengünstiger Technologien für eine nachhaltige Energiewirtschaft ausgerichtet sind wie:

  • Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
  • Brennstoffe aus erneuerbaren Energien
  • Erneuerbare Energien zu Heiz- und Kühlzwecken
  • Intelligente Energienetze
  • Energieeffizienz und Energieeinsparung CO2- Abscheidung und –speicherung für emissionsfreie Stromerzeugung

Fördervolumen: Laufzeit: bis 2013

Zuständigkeit: EU, Nationale Kontaktstelle zum EU- Forschungsrahmen-Programm (NKS), BMBF

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